Letzte Änderung:  11.8.09
Erleichterte Einbürgerung

Bis vor kurzem bedeutete für einen Deutschen die Annahme einer fremden Staatsbürgerschaft automatisch den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit.
Den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit konnte man indes dadurch vermeiden, dass man z.B. bei seiner deutschen Auslandsvertretung einen kostenpflichtigen 'Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit' einreichte (dazu besteht leider keine Abkürzung, sonst etwa 'AaEeGzBddS').

Am 27. August 2007 wurde jedoch im Bundesgesetzblatt (Jahrgang 2007, Teil I, Nr. 42) das 'Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union' verkündet, welches in Artikel 5 'Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes' (Absatz 15) den § 25 StAG dahingehend fasst, dass der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit nicht eintritt, 'wenn ein Deutscher die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union [oder] der Schweiz [...] erwirbt [...]'. Somit benötigt man seit dem 27. August 2007 keine Beibehaltungsgenehmigung mehr, wenn man beabsichtigt, die Schweizerische Staatsbürgerschaft zu beantragen.

Diese Gesetzesänderung habe ich abgewartet, bevor ich am 24. Oktober 2007 mein Gesuch um Erleichterte Einbürgerung nach Art. 58a BüG ('Ausländisches Kind aus der Ehe einer Schweizerin mit einem Ausländer, das mit der Schweiz eng verbunden ist') beim Bundesamt für Migration in Bern einreichte.

Diesem Einbürgerungsgesuch mussten zwei Dokumente beigelegt werden:

  • eine Wohnsitzbestätigung meiner gegenwärtigen Wohnsitzgemeinde
  • ein Familienausweis meiner Mutter, den man beim Zivilstandsamt der Bürgergemeinde der Mutter erhält

Seither harre ich der Dinge, die da kommen mögen.

Dienstpflicht in der Schweiz

Was man sich überlegen mag, bevor man plötzlich eingebürgert ist: wie verhält es sich mit der eigenen Dienstpflicht für die Schweizer Armee oder den Zivilschutz?

Wehrpflichtig ist grundsätzlich jeder Schweizer vom Anfang desjenigen Jahres, in dem er das 18. Altersjahr vollendet bis frühestens zum Ende des Jahres, in dem das 30. Altersjahr vollendet wird. Für jedes dieser Jahre muss Dienst in der Armee oder im Zivilschutz geleistet oder eine Ersatzabgabe vom 3% des Jahreseinkommens geleistet werden.

Nicht dienstpflichtig ist ein Doppelbürger, der für ein anderes Land seine Dienstpflicht bereits abgeleistet hat.

Bis zu welchem Alter man noch rekrutiert wird, ist mir nicht klar, am besten fragt man nach.

Weiterführenden Informationen:

Dienstag, 6. November 2007

Als ich von der Arbeit nach Hause kam, bemerkte ich sofort, dass auf der Plakatwand, die seit einigen Monaten auf dem Grundstück meines Mietshauses steht und deren Plakate mich schon mehrfach erfreuten, eine neue Werbebotschaft prangte.

Ich freue mich immer über die putzigen Einfälle der Stammtisch-Vorlagen-Partei SVP. Eigentlich müsste noch ein 'Schweizerische' davorgesetzt werden, dann aber hat man ein Problem mit dem Akronym: SSVP. Dieser Scherz setzt eine gewisse Grundbildung voraus...

Freitag, 8. Dezember 2007

Heute hatte ich endlich Post des Bundesamtes für Migration im Kasten. Man informierte mich in einem unpersönlichen Brief darüber, dass mein Einbürgerungsbegehren eingegangen sei und nun bearbeitet werden. Ich solle von Rückfragen absehen und könne mein Gesuch selbstverständlich jederzeit zurückziehen, dies sei kostenlos.

Donnerstag, 24. Januar 2008

Unverhofft erreichte mich heute ein Brief des Kantons Zürich, Gemeindeamt, Abteilung Einbürgerungen. Der Bund habe den Kanton mit der Bearbeitung meines Gesuchs beauftragt. Deshalb müsse ich einige Dokumente nachreichen:

  • Auszug aus dem Betreibungsregister über die letzten drei Jahre
  • Bescheinigung des Steueramtes über den geregelten Zustand der steuerlichen Verpflichtungen

Ich war etwas verwundert darüber, dass der Kanton Zürich plötzlich eine Aufgabe übernahm, die laut meinen Informationen dem Bund obliegt. Darüberhinaus stand der Kanton Zürich mit dem Gemeinde- und Kantonsbürgerrecht, das ich erhalten würde, in keinem Zusammenhang, wenn schon wären das der Kanton Bern und die Gemeinde Brügg bei Biel gewesen. Seltsam kam mir in diesem Zusammenhang auch vor, dass auf einem Formular, dass diesem Schreiben beilag und welches ich auszufüllen hatte, zu lesen war, dass ich mich gemäss kantonaler Bürgerrechtsverordnung über den geregelten Zustand meiner steuerlichen Verpflichtungen auszuweisen habe. Und mit ebendieser kantonszürcher Bürgerrechtsverordnung hatte ich nun ganz bestimmt nichts zu tun. Ich beschloss, beim Gemeindeamt nachzufragen, fing aber gleichwohl an, die angeforderten Dokumente zu beschaffen.

Samstag, 26. Januar 2008

Gestern rief ich im Betreibungsamt Zug an und bestellte eine Betreibungsauskunft. Heute lag sie bereits in meinem Briefkasten, Kostenpunkt: 18.-

Montag, 28. Januar 2008

Heute früh telefonierte ich mit dem Gemeindeamt des Kantons Zürich. Dabei kam erfuhr ich, dass der Bund den Kanton Zürich lediglich beauftragthatte, ihm Auskunft über mich zu erteilen in bezug auf meine Zahlungsmoral. Ich müsse auch lediglich die Steuer- und Betreibungsauskünfte für meinen Aufenthalt im Kanton Zürich seit meinem Zuzug von Zug im April 2006 geben, der Kanton Zürich sei nicht berechtigt, mich betreffende Auskünfte aus anderen Kantonen anzufordern.

Die Zuger Betreibungsauskunft hätte ich mir also sparen können. Dafür pilgerte ich um halb vier zum Zürcher Betreibungsamt des Stadtkreises 11. Nach einer Wartezeit von einer Stunde hielt ich die Betreibungsauskunft in meinen Händen, Kostenpunkt 17.-

Freitag, 15. Februar 2008

Heute habe ich Post vom Steueramt Zürich erhalten, nämlich die Bescheinigung darüber, dass ich meine Steuern ordentlich bezahlt habe. Für die Kosten von 75.- möchte ich es mir aber auch verbeten haben, etwas anderes als eine positive Bescheinigung zu erhalten. Ein schönes Weihnachtsfest wünsche ich also dem Sterueramt!

Ich verfasste ein kurzes Begleitschreiben und retournierte Bettreibungs- und Steuerauskunft an das Gemeindeamt des Kantons Zürich.

Freitag, 25. April 2008

Heute lag Post vom Bundesamt für Migration im Kasten. Etwa schon die Einbürgerungsurkunde? Nein... Aber ein Formular. Ich soll mittels Unterschrift bestätigen, dass gegen mich keine Gerichtsverfahren hängig sind und dass ich auch keine erwarte. Auch meine Rechnungen und vor allem alle Steuern soll ich immer rechtzeitig bezahlt haben.

Das Formular hab ich sofort unterschrieben, das Porto aus der Portokasse bezahlt und den Brief am Samstag wieder fortgescheschickt.

Sonntag, 8. Juni 2008

Aus den Ferien zurückkehrend fand ich in meinem Briefkasten eine Abholungseinladung der Post vor. Ein Einschreiben aus Bern sei von mir bei der Post abzuholen, ausgehändigt werde die Nachnahmesendung gegen Bezahlung von 615 Franken. Da ich nirgendwo etwas bestellt habe, nehme ich an, dass mir der Einbürgerungsbescheid zugestellt werden soll.

Montag, 9. Juni 2008

In der Tat wartete auf der Post mein Einbürgerungsentscheid auf mich. Die Einbürgerung erfolgte am 2. Juni.

30 Tage lang könne gegen diesen Entscheid Beschwerde erhoben werden, in ungefähr zwei Monaten würde ich über die definitive Einbürgerung informiert. Erst danach könne ich dann z.B. eine Schweizer Identitätskarte beantragen.

Also warten wir wir noch ein wenig. Bis gegen Ende Juli.

Montag, 21. Juli 2008

Heute erhielt ich wiederum Post vom BFM, man teilte mir mit, dass mein Einbürgerungsentscheid vom 2. Juni am 4. Juli rechtskräftig geworden sei. Morgen werde ich mich also zum Kreisbüro begeben und eine Identitätskarte beantragen.

Donnerstag, 24. Juli 2008

Bevor ich mich persönlich ins Kreisbüro begab, rief ich erst einmal dort an. Und daher weiss ich jetzt, dass ich irgendwann in nächster Zeit einen Brief vom Kreisbüro erhalten werde mit der Aufforderung, bei meinem Heimatort einen Heimatschein zu beantragen. Sobald ich den hätte, könne ich dann im Kreisbüro vorbeischauen und alles Weitere regeln. Also surfte ich ein wenig im Web umher und fand heraus, dass diese Heimatscheine beim für den Heimatort zuständigen Zivilstandsamt bestellt werden könnten. Und das habe ich auch gleich getan mittels elektronischen Formulars.

Samstag, 9. August 2008

Heute lag der Heimatschein in meinem Briefkasten, 27.- Jetzt fehlt noch die Aufforderung des Kreisbüros, vorstellig zu werden. Brügg ist also schneller als Zürich: Bern gegen Zürich, 1:0.

Dienstag, 19. August 2008

Zwar habe ich vom Kreisbüro immer noch keine schriftliche 'Einladung' zum Vorsprechen beim Amt erhalten, trotzdem bin ich heute hingegangen, und wie der Zufall wollte, kannte das 'System' mich jetzt auch in Zürich.
Deshalb bin ich nun Besitzer eines Schriftenempfangsscheins (das sei der Ausländerausweis für Schweizer, wurde mir erklärt; das fand ich recht lustig). 20.- Und in wenigen Tagen sollte ich auch über eine Identitätskarte verfügen können, die 70.- dafür habe ich auch bereits bezahlt.
Der Ausländerausweis würde übrigens eingezogen.

Mittwoch, 27. August 2008

Zurück von einer ausgedehnten Motorradausfahrt fand ich gestern abend eine Abholungseinladung der Post in meinem Brefkasten vor. Heute ging ich also zur Post, und da bekam ich einen eingeschriebenen Brief ausgehändigt, welcher meine Identitäskarte enthielt. Jetzt wissen wir also, dass von der Einreichung des Einbürgerungsgesuchs bis zum Erhalt der Identitätskarte rund zehn Monate vergehen. Tolles Experiment, nicht!?

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